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BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft - Zuständigkeit des Finanzamtes zur Abgabe von Erklärungen in gerichtlichem Strafverfahren - Notwendigkeit der Inanspruchnahme gutachterlicher Hilfe durch Wirtschaftsexperten bei der ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53
Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung; …
Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens ist im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen zu prüfen (BGHSt 7, 336, 345) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]. - BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Ein solches Verfahren ist nicht zu beanstanden (BGHSt 4, 130, 131) [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52]. - BGH, 03.07.1958 - 4 StR 130/58
Wirkung der Verjährungsunterbrechung im Verwaltungsstrafverfahren
Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die nach § 419 Abs. 2 AO eingetretene Unterbrechung der Verjährung auch in dem von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht fortgesetzten Verfahren wirksam bleibt (BGHSt 12, 14). - BGH, 02.07.1953 - 4 StR 122/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Daß über den Einspruch gegen einen zugestellten Steuerbescheid noch nicht entschieden worden ist, steht also der Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens nicht entgegen; die Strafkammer hatte freie Hand, weil die Finanzbehörde den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollte (BGH in 4 StR 122/53 vom 2. Juli 1953; RGSt 60, 244, 246; RG JW 1937, 40311;… Kühn, AO 7. Auflage Anm. 1 zu § 468, frühere Auflagen Anm. 4). - RG, 10.05.1926 - II 120/26
1. Ist im Bereich der RAbgO. auch Wertersatz in Ersatzfreiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
Daß über den Einspruch gegen einen zugestellten Steuerbescheid noch nicht entschieden worden ist, steht also der Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens nicht entgegen; die Strafkammer hatte freie Hand, weil die Finanzbehörde den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollte (BGH in 4 StR 122/53 vom 2. Juli 1953; RGSt 60, 244, 246; RG JW 1937, 40311;… Kühn, AO 7. Auflage Anm. 1 zu § 468, frühere Auflagen Anm. 4).
- BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85
Vorlegen von Scheinrechnungen
Wird eine solche Entscheidung des Finanzamtes aber seitens des Steuerpflichtigen unterlaufen, indem dieser Scheinadressen genau benennt, ist nach dem von § 205 a RAO wie § 160 AO 1977 verfolgten Zweck ein Betriebsausgabenabzug zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1966 - 5 StR 344/65; Lohmever NJW 68, 388, 389; Leise, Steuerverfehlungen, § 370 AO Seite 210 und 210 a).". - BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor …
Aufwendungen für vorsätzliche strafbare Handlungen sind aber auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für einen Betrieb begangen werden, steuerlich nicht abzugsfähig (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 StR 344/65 -).