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   BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65   

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https://dejure.org/1966,5283
BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65 (https://dejure.org/1966,5283)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1966 - 5 StR 344/65 (https://dejure.org/1966,5283)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1966 - 5 StR 344/65 (https://dejure.org/1966,5283)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft - Zuständigkeit des Finanzamtes zur Abgabe von Erklärungen in gerichtlichem Strafverfahren - Notwendigkeit der Inanspruchnahme gutachterlicher Hilfe durch Wirtschaftsexperten bei der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
    Die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens ist im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen zu prüfen (BGHSt 7, 336, 345) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53].
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
    Ein solches Verfahren ist nicht zu beanstanden (BGHSt 4, 130, 131) [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52].
  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 130/58

    Wirkung der Verjährungsunterbrechung im Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die nach § 419 Abs. 2 AO eingetretene Unterbrechung der Verjährung auch in dem von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht fortgesetzten Verfahren wirksam bleibt (BGHSt 12, 14).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 122/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
    Daß über den Einspruch gegen einen zugestellten Steuerbescheid noch nicht entschieden worden ist, steht also der Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens nicht entgegen; die Strafkammer hatte freie Hand, weil die Finanzbehörde den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollte (BGH in 4 StR 122/53 vom 2. Juli 1953; RGSt 60, 244, 246; RG JW 1937, 40311; Kühn, AO 7. Auflage Anm. 1 zu § 468, frühere Auflagen Anm. 4).
  • RG, 10.05.1926 - II 120/26

    1. Ist im Bereich der RAbgO. auch Wertersatz in Ersatzfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65
    Daß über den Einspruch gegen einen zugestellten Steuerbescheid noch nicht entschieden worden ist, steht also der Durchführung des gerichtlichen Strafverfahrens nicht entgegen; die Strafkammer hatte freie Hand, weil die Finanzbehörde den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollte (BGH in 4 StR 122/53 vom 2. Juli 1953; RGSt 60, 244, 246; RG JW 1937, 40311; Kühn, AO 7. Auflage Anm. 1 zu § 468, frühere Auflagen Anm. 4).
  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 64/85

    Vorlegen von Scheinrechnungen

    Wird eine solche Entscheidung des Finanzamtes aber seitens des Steuerpflichtigen unterlaufen, indem dieser Scheinadressen genau benennt, ist nach dem von § 205 a RAO wie § 160 AO 1977 verfolgten Zweck ein Betriebsausgabenabzug zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.1966 - 5 StR 344/65; Lohmever NJW 68, 388, 389; Leise, Steuerverfehlungen, § 370 AO Seite 210 und 210 a).".
  • BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor

    Aufwendungen für vorsätzliche strafbare Handlungen sind aber auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für einen Betrieb begangen werden, steuerlich nicht abzugsfähig (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 StR 344/65 -).
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